Das Bundesministerium für Justiz hat einen neuen
Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht.
Prima denkt man sich da, endlich mal eine sichere Grundlage was denn jetzt wirklich für wen notwendig ist.
Beim Durchlesen musste ich dann aber leider feststellen, das scheinbar selbst unsere Justizministerin, bzw. ihre Angestellten nur einen ungefähren Plan haben wie das denn jetzt genau ist.
Geht schon auf der ersten Seite los:
Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen,
rechtsverbindlich ist er nicht.
Im Folgenden wird dann an verschiedenen Stellen noch darauf hingeweisen, das einige Fragen zum Thema...
von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt
...sind.
Auch sehr schön finde ich den Teil:
Zwischen den Gerichten ist strittig, ob
- eine telefonische Erreichbarkeit
zwingend erforderlich ist oder ob
ein Anrufbeantworter ausreicht.
Was genau soll ich als privater Website-Betreiber denn jetzt machen um sicher zu gehen?
Selbst wenn ich meine Handy-Nummer angeben würde, unter welcher ich ja meistens erreichbar wäre, darf ich dann wohl nicht mehr in's Kino gehen, denn da bekommt man ja schon mal (berechtigterweise!) Ärger wenn das Handy klingelt. Und das Argument dass ich ja rangehen muss, weil ich eine kleine Website habe und Frau Zypris, bzw. die Richter sich nicht sicher sind, ob da ein "Anrufbeantworter ausreicht" wird die anderen Kino-Besucher wohl eher nicht davon abhalten mich zumindest zu hassen...
Mit welchem Selbstverständis gehen solche Leute eigentlich morgens zur Arbeit. Wenn man selber für die Gesetze verantwortlich ist und gleichzeitig Artikel schreiben muss in denen steht, dass diese Gesetze Käse sind, weil niemand, inclusive denen die sie ja wohl geschrieben haben, versteht wie genau diese denn jetzt anzuwenden sind muss man sich doch fragen, ob man nicht besser einfach zu Hause im Bett bleiben sollte.